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Nord-Makedonien: Minderheitenrechte sind keine Handelsware

  • MakZeD
  • May 12, 2024
  • 3 min read

Updated: May 15, 2024






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Für Minderheiten-Rechte gelten klar Regeln: Sie müsen ein soziologischer Fakt sein.



Die F.A.Z. (vom 10.5.2024, Seite 5) sowie Junge Welt (10.5.2024, Seite 6) nehmen im Zusammenhang mit den Wahlergebnissen im Staat Nord-Makedonien erneut das Thema der bulgarischen Minderheit auf.


Die F.A.Z. zitiert zum Beispiel den potentiell zukunftigen Minsterpräsidenten Nord-Makedonia's Mickoski: "Wir haben nichts dagegen, die Bulgaren in der Präambel unserer Verfassung zu erwähnen. Aber wer garantiert uns, dass dies die letzte Forderung Bulgariens ist?"


Die Junge Welt (jW) schreibt: "Arben Taravari, der Vorsitzende der Partei, gab als Voraussetzung zur Koalition bekannt, die Verfassung zugunsten der bulgarische Minderheit ändern zu wollen"


Weder die F.A.Z. noch die jW kritisieren den banalen und oberflächlichen Umgang mit so einer sensiblen und hochproblematischen Frage, wie die politische Anerkennung nationaler Minderheiten. Eine potentielle bulgarische Minderheit in Nord-Makedonia wird als Handelsware oder wie eine Tauschgeschäft (Schuhe gegen Bananen) gehandhabt - EU-Beitritt gegen Minderheitenrechte.


Es scheint, dass weder Journalisten, noch Politiker der EU oder Nord-Makedonia die Mindeststandards der EU (der eigenen Kritierien!!) kennen. Diese bringen wir jetzt in Erinnerung, um zu zeigen, dass zur Anerkennung nationaler Minderheiten klare Kriterien vorliegen, die erfüllt werden müssen und sollen.


Laut dem Bericht über Mindestnormen für Minderheiten in der EU kann eine Gruppe von Personen dann den Status einer nationalen Minderheit erlangen, wenn die Gruppe:


– langjährige, feste und dauerhafte Verbindungen zu diesem Staat aufrechterhalten,

– besondere ethnische, kulturelle, religiöse oder sprachliche Merkmale aufweisen,

– ausreichend repräsentativ sind, obwohl ihre Zahl geringer ist als die der übrigen Bevölkerung dieses Staates oder einer Region dieses Staates,

– von dem Wunsch beseelt sind, die für ihre Identität charakteristischen Merkmale, insbesondere ihre Kultur, ihre Traditionen, ihre Religion oder ihre Sprache, gemeinsam zu erhalten;


Es drängt sich die Frage auf, warum weder die EU, noch die Politiker Nord-Makedoniens oder noch die Bulgariens, nicht darauf bestehen, dass diese 5 Kriterien von der potentiellen Minderheit der Bulgaren*innen zuerst erfüllt werden müssen. Mit anderen Worten, diejenigen, die sich als Bulgaren oder Bulgarinnen bezeichnen, müssen auch im alltäglichen leben eine "bulgarische" Verhaltensweise aufweisen und somit nach den EU-Kriterien sich von der "makedonischen Verhaltensweise" der Mehrheit klar zu unterscheiden.


Das würde zum Beispiel heissen, die Bulgaren in Nord-Makedonien...

a) gute und freundschaftliche Beziehungen zum Staat Nord-Makedonien und zu den anderen Ethnien unterhalten.

b) sich deutlich unterscheiden vom Mehrheitsvolk der Makedon*innen: also zum Beispiel sie tragen andere Kleidung, besuchen andere Gotteshäuser, üben andere Rituale oder Bräuche im täglichen Leben aus. Sowie vieles mehr.

c) in ihnen typischen und angestammten Teile Nord-Makedoniens leben, wie zum Beispiel die Albaner*innen im Westen Nord-Makedonia's oder in bestimmten Stadteilen Skopjes. Oder aber wie die Roma, welche vor allem in Chair, einem Stadteil Skopjes seit Jahrhunderten siedeln.


Erst die Erfüllung dieser Kriterien kann einen ersten Hinweis auf die Berechtigung einer Gruppe von Personen, die sich als Bulgaren oder Bulgarinnen bezeichnen, den Status einer Minderheit in Nord-Makedonien zu erhalten.


In einem zweiten Schritt, falls die o.g. Kriterien erfüllt wären, müsste eine Entscheidung getroffen werden, anhand eines deliberativen Prozesses, ob tatsächlich ein Minderheitenstatus die beste Alternative ist, um das zu erhalten, was diese Gruppe ausmacht: ihre "bulgarische Lebensweise.


Eine weitere Alternative wäre der Verzicht auf den Minderheitenstatus bzw. Aufnahme in die Verfassung Nord-Makedoniens und die maximale Ausnutzung der individuellen Rechte, die der Staat Nord-Makedonien seinen Bürgern sichern.


Eine dritte Alternative wäre darauf zu bestehen, dass die Verfassung Nord-Makedoniens ethnisch-neutral gestaltet wird. In diesem Falle würde sie keine ethnischen Minderheiten aufzählen müssen, es würde die Notwendigkeit entfallen, bestimmten Nationalitäten besondere Rechte oder besoneren Status zu verleihen, wie die aktuelle Verfassung.


Im dritten Falle wäre Nord-Makedonien ein Staat aller Bürger (ähnlich der französichen Verfassung) unabhängig der Nationalität, wobei jede nationale Gemeinschaft die Möglichkeit hätte, ohne oder mit geringer staatlicher Unterstützung seine Lebensweise zu pflegen und an zukünftige Generationen weiterzugeben.


Insitutionen des Staates, welche hauptsächlich oder ausschließlich eine bestimmte Lebensweise mit ihrer Erinnerungskultur fördert, wären obsolet. Der Staat hätte ausschließlich staatliche Aufgaben: Gesundheitswesen, Verteidung, Sicherheit, Infrastruktur jeglicher Art.


Ich persönlich präferiere die dritte Alternative und werde im nächsten Blog für ein Nord-Makedonien als ein ethnisch-neutraler Staat argumentieren.

 
 
 

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